Die Höfe

Die Höfe

 

Sie wurden früher nur mit Hausnummern geführt. Straßennamen gab es erst Ende der 60ger Jahre des 20. Jahrhunderts.

34 Hosse Halbmeier
35 Kockmeier Halbmeier
36 Krukemeier Halbmeier
37 Höddinghaus Vollmeier
38 Nadermann Vollmeier
39 Isenbort Vollmeier
40 Siegenbrink Neuzuleger
41 Wieneke Altzuleger
42 WInkenhohann Altzuleger 
43 Künnekenmeyer Neuzuleger
44 Wecker vor den Espenschlingen Altzuleger
45 Peitzmeyer Neuzuleger
46 Wille Halbmeier
47 Schier inden Espeln Neuzuleger
48 Füchtehof Halbmeier
49 Austermeier Halbmeier
50 Thiesmeier Bardenhauer
51 Thiesschnieder Neuzuleger
52 Buschmeier Halbmeier
53 Steffensmeier in Espeln Neuzuleger
54 Brune Bardenhauer
55 Rodehuth Vollmeier
56 Rodehutskors Neuzuleger
57 Balke Halbmeier
58 Brockhage Bardenhauer
59 Pollmeier Neuzuleger
60 Krogmeier Neuzuleger
61 Osdiek Halbmeier
62 Örner (Arner) Neuzuleger
62a Gieske Halbmeier
63 Renneke Halbmeier

Es gab eine Hierarchie unter den Höfen:

Die Vollmeier bilden im Delbrücker Land die älteste Siedlungsschicht; die Espelner entstanden vermutlich in fränkisch-karolingischer Zeit (800-900). Sie hatten die größte Steuerlast zu tragen, durften dafür aber das Gemeinheitsland am stärksten für die Viehmast und zum Plaggenstechen nutzen.
Die Halbmeier (auch Kötter genannt) entstanden bis ca. 1200. Entsprechend ihrer gegenüber den Vollmeiern geringeren Steuerlast, durften sie weniger Vieh auf dem Gemeinheitsland weiden lassen und weniger Plaggen zum Düngen stechen.
Aus dem Kreis der Voll- und Halbmeier wurden die Ratsherren des Delbrücker Landes bestellt; jeder hatte die Verpflichtung nach einer bestimmten Reihenfolge auf sich zu nehmen.

Die Viertelmeier oder Bardenhauer leiten ihre Bezeichnung von der Barde ab. Gemeint ist ein Handbeil, mit dessen Hilfe sie durch Rodung ihre Siedlungsplätze und Wirtschaftsflächen schufen. Sie entstanden zwischen 1200 und 1400. In Espeln sind sie nicht vertreten.

Die Achtelmeier oder Altzuläger entstanden zwischen 1450 und 1600 auf bisherigem Gemeinheitsgrund, ihre Hofstätten umgab zumeist nur ein kleiner Besitzblock von 3 bis 6 Morgen. Ihre Steuerlast und ihre Rechte an der Nutzung des Gemeinheitslandes waren wiederum geringer als die Pflichten und Rechte der älteren und größeren Bauern.

Die Sechzehntelmeier oder Neuzuläger siedelten ab dem Ende des 16. Jahrhunderts mitten im Gemeinheitsland; ihre Hofstätten verfügten anfänglich einschließlich des Gartenlandes maximal über 2 Morgen Land. Sie zahlten die wenigsten Steuern, hatten aber auch nur geringe Rechte.

Die Heuerlinge bewohnten zur Miete (Heuer) in sehr kleinen Häusern, die zu den Höfen gehörten. Sie hatten, insbesondere in der Erntezeit, auf den Höfen mitzuarbeiten. Das wenige Vieh, das sie besaßen, durften sie mit Genehmigung ihres Hofherrn auf dem Gemeinheitsland mit weiden lassen. Die Heuerlinge arbeiteten zumeist als Tagelöhner und waren bitter arm. Einzelne waren als Handwerker tätig und besaßen durchaus Kapital; aufgrund der Mitgift, die sie ihren Kinder unbegrenzt mitgeben konnten, erhielten diese bisweilen die Möglichkeit, auf die größeren Höfe einzuheiraten und dadurch aufzusteigen.

Bis zur sogenannten Bauernbefreiung am Beginn des 19. Jahrhunderts waren alle Bewohner Espelns dem Fürstbischof von Paderborn als Grundherrn eigenbehörig. Außer Steuern und Diensten erhielt er gewisse Abgaben wie den Weinkauf bei einer Einheirat, den Sterbfall (Erbschaftssteuer), Freilassungs- und Wechselgelder.

vielen Dank an Hans Jürgen Rade, der uns diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.