Kirchenbann

DER KIRCHENBANN

Die Espelner Bürger waren schon seit langem bestrebt, im kirchlichen und schulischen Bereich größere Eigenständigkeit zu bekommen. Der Weg nach Delbrück und später Ostenland-Haupt zum Besuch der heiligen Messe war beschwerlich und zeitaufwendig. So erbaute der Kolon Rodehuth im Jahre 1749 eine Christenlehrkapelle. Der Vikar in Haupt war zugleich für die Betreuung des Gemeindeteils Espeln zuständig. Zur Abhaltung der Christenlehre soll der Landkaplan von Delbrück aus hoch zu Ross hergekommen sein.
Im Juli 1898 erhielten die Espelner in Folge eines Streites der Kirche in Ostenland-Haupt mit der bischöflichen Behörde um eine 2. Heilige Messe quasi als lachende Dritte der Genehmigung, in Espeln selbst wöchentlich eine hl. Messe zu feiern. Am 19.08.1898 wurde die Rodehuth-Kapelle zu diesem Zweck benediziert.

Da die Kapelle bald zu klein wurde, begann man im Mai 1899 mit dem Bau der Kirche auf dem Grundstück, das von den Kolonen Höddinghaus und Meermeier, gen. Nadermann, gestiftet worden war.

Die Freude über eine eigene hl. Messe in Espeln währte jedoch nicht lange. Der Vikar Salmen in Ostenland beabsichtigte im Jahre 1903 die gesamte politische Gemeinde Ostenland zu einer Pfarrei auszubauen. Espeln sollte zu diesem Zweck wieder eingegliedert werden.

Das erzbischöfliche Generalvikariat willigte ein. Allerdings hatte man nicht mit dem Starrsinn der Espelner Bürger gerechnet. Sie waren zwar bereit, zur Muttergemeinde Delbrück zurückzukehren, wollten jedoch nicht nach Ostenland-Haupt angegliedert werden.

Die bischöfliche Behörde reagierte mit dem Kirchenbann. Am 29.01.1903 wurde die Bannbulle von dem amtierenden Franziskanerpater verlesen. Doch schon am 7.2.1903 wird nach der Entgegennahme der Unterschriften von „Bereuenden“ eine Sühneandacht gehalten. Auch hatte die kirchliche Behörde gemerkt, dass man übereilt reagiert und den verfahrensrechtlichen Weg nicht ganz eingehalten hatte.

Schritt für Schritt lenkte man deshalb ein und Espeln erhielt nicht nur seinen eigenen Sonntagsgottesdienst, sondern die Zusage für einen eigenen Geistlichen, soweit ein Vikariehaus errichtet wird. Diese Aufgabe kamen die Espelner mit Eifer nach. 1904 wurde ein entsprechendes Haus errichtet. Am 2.11.1905 wurde Vikar Klüppel zum ersten Geistlichen in Espeln ernannt.

Mit Wirkung vom 1.1.1911 wurde Espeln zur Filialkirchengemeinde (im Pfarrverbund Delbrück) mit eigener Vermögens Verwaltung und Kooperationsrechten.

Das am Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Kirchlein bot den Gläubigen nicht ausrechend Platz. Man begann deshalb in den Jahren 1926/27 mit der Sammlung für eine neue Kirche. Nach vielen Schwierigkeiten hatte man schließlich das erforderliche Kapital von 35.000 – 40.000 Mark zusammen und begann im Herbst 1931 mit dem Beraten und Planen.

Am 10.04.1932 wurde der Grundstein für die neue Kirche gelegt und am 27.10.1932 konnte das erweiterte Gebäude benediziert werden.